Taufe und Patenamt

Die Evangelische Kirche lädt alle Menschen, die nicht getauft sind, zur Taufe ein:

Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Taufe kann einen Anfang im Glauben bezeichnen, aber auch ein Markstein auf dem Lebensweg sein. Stets macht sie deutlich, dass ein Mensch nicht allein auf sich selbst vertraut, sondern auf Gott und die christliche Gemeinschaft.

Patenamt    Sie werden Pate und benötigen dafür eine Patenbescheinigung?

Paten müssen einer christlichen Kirche angehören und mindestens 14 Jahre alt sein. Wird Ihr Patenkind nicht in unserer Kirchengemeinde getauft, müssen Sie die Zugehörigkeit zur Evang.-Luth. Kirche durch einen Patenschein nachweisen. Wenden Sie sich an unser Pfarramt, dort wird Ihnen als Mitglied unserer Kirchengemeinde die Patenbescheinigung ausgestellt.

Tel.: 09324 - 735 

Mail: Pfarramt.Schernau@elkb.de

 

Taufe in unserer Kirchengemeinde

Wir taufen Kinder und Erwachsene meist im Hauptgottesdienst. Nehmen Sie Kontakt zum Pfarramt  auf, um einen Termin zu vereinbaren.

Antwort auf häufig gestellte Fragen:

  • In welchem Alter sollte ein Kind getauft werden? Die Taufe ist in jedem Lebensalter möglich. Am häufigsten werden Kinder in den ersten beiden Lebensjahren getauft.
  • Können Eltern ihr Kind taufen lassen, wenn sie nicht Kirchenmitglieder sind? Ja, das ist möglich. Notwendig ist allerdings, dass jemand die Patenschaft und damit die Mitverantwortung für die christliche Erziehung des Kindes übernimmt.
  • Wer kann Pate oder Patin werden? Paten müssen einer christlichen Kirche angehören und mindestens 14 Jahre alt sein. Paten, die nicht unserer Kirchengemeinde angehören brauchen einen Patenschein, den die Kirchengemeinde im Wohnort des Paten ausstellt.
  • Was ist ein Taufspruch? Taufsprüche sind kurze Bibelzitate, die selbst ausgewählt werden können. Hier finden Sie viele Sprüche: www.taufspruch.de
  • Kostet die Taufe Geld? Nein, da wir uns über viele Kinder und Täuflinge freuen und die Taufe in der Regel im Hauptgottesdienst stattfindet, entstehen Ihnen keine Gebühren.
  • Bei Taufen von auswärtigen Nichtgemeindegliedern oder bei Tauffeiern außerhalb des normalen Gottesdienstes entstehen Gebühren für Organist und Pfarramt.
  • Müssen die Eltern verheiratet sein, wenn sie ihr Kind taufen lassen wollen? Nein. Aber die Sorgeberechtigten müssen sich einig sein, das Kind taufen zu lassen.